Info über die Vermietung
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Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Info:
--Teilintegrierte Wochenende 3 Übernachtungen a 135.-
Plus Übergabepauschale 140.- = 545.- Euro.
--Kastenwagen Wochenende 3 Übernachtungen a 95.-
Plus Übergabepauschale 140.- = 425.- Euro
Übernahme mit Einweisung Freitags ab 15 Uhr
Rückgabe Montag 10-12 Uhr.
Kaution 1500.- geht nur per Überweisung
Wir haben keine Saisonpreise.
Je länge ein Camper gemietet wird umso günstiger wird der Tages Preis.
Sie können mich auch telefonisch erreichen. 0172-7109104
immer nach unten Scrollen
Bei uns kostet Ihr Hund nichts extra.
Wir können auch im Stauraum Platz für Fahrräder schaffen.
AGB-Camper
Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma CARDOG-Camper
Andreas Schlitter
Der Mietvertrag über ein Reisemobil kommt ausschließlich zwischen
Ihnen als Kunde (in der Folge „Mieter“ genannt) und der von Ihnen
ausgewählten örtlichen Vermietungsstation (in der Folge „Vermieter“
genannt), CARDOG-Camper,
zustande.
Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Reisemobil zwischen
Mieter und Vermieter werden die nachstehenden AGB in den
Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags.
AGB:
§ 1 Geltungsbereich, Definitionen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Vermieter und Mieter.
Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis
des Vermieters von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter bei
Vertragsschluss der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich
zustimmt. Insbesondere gelten die AGB des Vermieters auch
dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis Allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung des
Reisemobiles an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.
2. Definitionen
Im Sinne dieser AGB sind:
Verbraucher: Natürliche Personen, die den Vertrag zu einem
Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Unternehmer: Natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen der
Vermieter in Geschäftsbeziehungen tritt und die dabei in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
Mieter: Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer die bei den
Vermietern Reisemobile anmieten.
Vermieter: Die örtliche deutsche Vermietungsstation, CARDOG-Camper,
und bei der der Mieter ein Reisemobil anmietet.
Preisliste: Die bei Abschluss des Mietvertrages aktuell gültige
Preisliste von CARDOG-Camper .
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter ist
ausschließlich die Anmietung eines Reisemobiles durch den
Mieter beim Vermieter (Mietvertrag) mit den im Mietvertrag und
den AGB vereinbarten Rechten und Pflichten.
Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das auf
die vereinbarte Mietdauer befristete Recht das Reisemobil im
vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf
der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur
nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Text- oder
Schriftform möglich. Die stillschweigende Verlängerung des
Mietvertrages durch fortgesetzten Gebrauch der Mietsache (§
545 BGB) ist auch ohne eine Erklärung des der Verlängerung
entgegenstehenden Willens ausgeschlossen.
Der Vermieter erhält durch Abschluss des Mietvertrages gegen
den Mieter insbesondere einen Anspruch auf Zahlung des
vereinbarten Mietzinses sowie auf Einhaltung aller sonstigen im
Vertrag, unter Einbeziehung der AGB des Vermieters, geregelten
Pflichten des Mieters.
Bei dem Mietvertrag handelt es sich nicht um einen Reisevertrag
im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Der Mieter gestaltet insbesondere
seine Fahrten und Übernachtungen selbst. Die Erbringung von
Reiseleistungen, insbesondere einer Gesamtheit von Reiseleistungen
(Reise) ist nicht vom Vermieter geschuldet. Die
gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag finden daher keine
Anwendung.
§ 3 Berechtigte Fahrer, Vorlage von Dokumenten,
zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland und in
Kriegsgebiete
1. Berechtigte Fahrer
Ein Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag
angegebenen Fahrern geführt werden, die die folgenden
Voraussetzungen erfüllen (berechtigte Fahrer):
- Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5
Tonnen:
Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag
angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme
mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit
mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland
gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil
erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder B).
- Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von
über 3,5 Tonnen:
Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag
angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme
mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit
mindestens drei Jahren im Besitz einer in Deutschland
gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil
erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder C1).
Eine Auflistung der Alters- und Führerscheinbestimmungen kann
vor Reservierung auf der Website www.rentandtravel.de
eingesehen werden.
Sofern ein Reisemobil von weiteren Personen, die die
vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, geführt werden soll, so
kann dies grundsätzlich mit dem Vermieter schriftlich bis zur
Fahrzeugübernahme vereinbart werden. Für jeden dieser
weiteren Fahrer kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich
berechtigte Fahrer das Reisemobil führen. Der Mieter hat die
Namen und Adressen aller Personen zu dokumentieren, die das
Reismobil während der Mietzeit führen, und dem Vermieter diese
Daten auf dessen Verlangen hin bekannt zu geben.
2. Vorlage von Dokumenten, Adressänderung
Der Mieter muss vor Übergabe des Reisemobiles eine zur
Führung des Reisemobiles erforderliche, im Inland gültige
Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer
sowie seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Vorlage der Dokumente ist Voraussetzung für die Übergabe
des Reisemobiles an den Mieter.
Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die
erforderlichen Dokumente für sich und/oder einzelne angegebene
Fahrer nicht vorlegen, so ist/sind der/diese angegebene(n) Fahrer
auf Wunsch des Vermieters als Fahrer aus dem Mietvertrag zu
streichen. Die Berechtigung dieser Fahrer entfällt mit ihrer
Streichung aus dem Mietvertrag. Eine Streichung lässt den
Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis
unberührt.
Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die
erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen angegebenen
Fahrer nicht vorlegen, so ist der Vermieter nach erfolglosem
Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist
berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
Kündigt der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist den
Mietvertrag außerordentlich fristlos, so sind Ansprüche des
Mieters wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, es finden darüber
hinaus die Regelungen zu einer vom Mieter zu vertretenden
außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 7 Ziff. 2) Anwendung.
Erfolgt die Übergabe des Reisemobiles aufgrund nicht rechtzeitig
vorgelegter Dokumente verspätet, so hat der Mieter die hieraus
resultierenden Kosten zu tragen.
Ändert sich die Adresse/der Sitz des Mieters zwischen Abschluss
des Mietvertrages und vollständiger Abwicklung des
Mietvertrages, so hat er dem Vermieter die neue Adresse
unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
3. Nutzung des Reisemobiles
Das Reisemobil darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt
werden.
Das Reisemobil ist schonend und nach den für die Benutzung
maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu
behandeln. Die Bedienungsanleitungen/Handbücher sind zu
beachten. Der Mieter hat das Reisemobil während einer
Abwesenheit ordnungsgemäß zu verschließen.
Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen,
Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge)
und technischen Regeln sind zu beachten.
Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft und
Verkehrssicherheit des Reisemobiles regelmäßig zu kontrollieren.
Er wird insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck
überwachen und falls notwendig korrigieren.
Das Reisemobil darf insbesondere nicht benutzt werden:
- zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen,
bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den
dazugehörigen Übungsfahrten,
- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
- zu sonstigen Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung
des Reisemobiles führen,
- zu Fahrschulübungen
- zur gewerblichen Personenbeförderung,
- zur Weitervermietung,
- zum Verleih,
- zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach
dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind und
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder
sonst gefährlichen Stoffen.
Das Rauchen in den Reisemobilen ist untersagt, es handelt sich
um Nichtraucherfahrzeuge.
4. Fahrten ins Ausland und in Krisen-/Kriegsgebiete
Der Mieter/Fahrer hat sich über Verkehrsvorschriften und
Gesetze der mit dem Reisemobil während der Mietzeit besuchten
Länder sowie der Transitländer eigenständig zu informieren und
die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
Der Mieter ist nur zu innereuropäischen Auslandsfahrten mit dem
Reisemobil berechtigt.
In Ausnahme zu diesem Grundsatz sind Fahrten nach Bulgarien,
Grönland, Island, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine sowie auf
die Kanarischen Inseln, nach Madeira oder auf die Azoren nicht
gestattet. Möchte der Mieter in diese Länder oder in das
außereuropäische Ausland fahren, so ist ihm dies nur nach
vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters gestattet.
Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind dem Mieter stets
untersagt.
§ 4 Mietpreis, Servicepauschale, Kaution und
sonstige Kosten
1. Mietpreis
Der vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Mietpreis ist im
Mietvertrag geregelt und richtet sich grundsätzlich nach der
jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.
Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Der Preis pro Nacht kann
variieren, je nachdem in welche Saison die jeweilige Nacht fällt.
Neben der mietweisen Überlassung sind durch den Mietpreis,
soweit nicht ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter
schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, nur
die Kosten für die Kfz-Versicherung (vgl. § 11) sowie für Wartung
und Verschleißreparaturen abgegolten.
In welchem Umfang gefahrene Kilometer im Mietpreis enthalten
sind kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen
werden.
Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten,
Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren,
Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen
Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mieter zu
tragen.
Gibt der Mieter das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten
Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten
Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das
Reisemobil im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und
vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine
anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich,
mindert sich der zu bezahlende Mietpreis entsprechend anteilig.
Gibt der Mieter das Reisemobil nicht zu dem im Mietvertrag
vereinbarten Termin an den Vermieter zurück, so ist der
Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als
Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des
zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dies gilt auch, wenn
den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält
sich der Vermieter vor.
2. Service-Pauschale
Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale
erhoben. In der Service-Pauschale sind die gründliche Einweisung
in die Funktionsweise des Reisemobiles, die Übergabe
des Reisemobiles im betriebsbereiten Zustand, die Füllung einer
Propangasflasche sowie eine Außenreinigung bei Rückgabe des
Reisemobiles enthalten. Die Höhe der anfallenden
Servicepauschale kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste
entnommen werden.
3. Kaution
Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner
Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen
(Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei
Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem
Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des
Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages.
Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den
geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen,
so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil
bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der
Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der
Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur
Kostentragung, einzubehalten.
Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten,
Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der
Versicherung im Schadensfall anfallen.
4. Sonstige Kosten
Sonstige Kosten für den Mieter fallen insbesondere in folgenden
Fällen an:
Fährt der Mieter mit dem Reisemobil mehr als die im Mietvertrag
vereinbarte maximale Kilometerzahl, so werden ihm pro
gefahrenen Mehrkilometer 38ct berechnet.
Gibt der Mieter dem Vermieter das Reisemobil zurück, ohne
vorher das Fahrzeuginnere ausreichend gereinigt zu haben, so
berechnet der Vermieter dem Mieter für die Reinigung des
Fahrzeuginneren eine Reinigungspauschale. Das gleiche gilt,
wenn der Mieter das Reisemobil zurückgibt, ohne vorher die
Toilette und den Fäkaltank ausreichend gereinigt zu haben. Die
für die Innenreinigung und die Toiletten-/Fäkaltankreinigung
jeweils vom Mieter zu bezahlende Pauschale ergibt sich aus der
jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Nachweis,
dass dem Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden
entstanden ist, bleibt dem Mieter unbenommen.
Der Vermieter übergibt dem Mieter das Reisemobil in vollbetanktem
Zustand und muss vom Mieter vollbetankt zurückgegeben
werden. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht vollbetankt
zurück, so berechnet der Vermieter dem Mieter die Kosten für
das Volltanken des Reisemobiles gemäß aktueller Preisliste.
Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter
berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu
vertreten hat.
Weitere vom Mieter zu tragende Kosten, insbesondere Gebühren
und Entgelte, können sich auch aus der jeweils aktuellen
Preisliste ergeben.
§ 5 Buchung und Buchungsänderungen
1. Buchung
Ein Mietvertrag über ein Reisemobil (Buchung) kommt erst und
ausschließlich dann zustande, wenn Vermieter und Mieter einen
von beiden unterzeichneten Mietvertrag geschlossen haben.
Eine Buchung gilt ausschließlich für eine Reisemobilkategorie,
nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Auf einen bestimmten
Grundriss besteht kein Anspruch. Der Vermieter ist berechtigt,
den Mieter unter Beibehaltung der vereinbarten Konditionen auf
ein gleich- oder höherwertiges Reisemobil umzubuchen. Bietet
der Vermieter dem Mieter ein Reisemobil aus einer günstigeren
Kategorie an und akzeptiert der Mieter dies, wird eine Mietpreisdifferenz
zwischen den beiden Reisemobilen erstattet.
2. Buchungsänderungen
Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich.
Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so
kann diese nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich
oder in Textform zu,
- der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch
mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
mitgeteilt,
- beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten
vorhanden,
- der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen
Kalenderjahr wie der gebuchte und
- der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang
her dem gebuchten.
Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht
jedoch nicht.
Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche
Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf einem
dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters
gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1. Anzahlung
Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter eine Anzahlung auf den
vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Die Anzahlung beträgt 20 %
des Mietpreises. Der Eingang der Anzahlung des Mieters beim
Vermieter hat innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach
Unterzeichnung des Mietvertrages durch Vermieter und Mieter zu
erfolgen.
Bei Überschreiten dieser Frist durch den Mieter ist der Vermieter
berechtigt, den Mietvertrag nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weiteres
hierzu ist in § 7 Ziff. 2 geregelt.
2. Mietpreis
Der vom Mieter geschuldete restliche Mietpreis, die vereinbarte
Servicepauschale, sowie weitere nach dem Mietvertrag vom
Mieter geschuldete Zahlungen müssen bis spätestens 14 Tage
vor dem vereinbarten Termin zur Fahrzeugübergabe vollständig
beim Vermieter eingehen.
3. Kaution
Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor
Fahrzeugübernahme zu leisten.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum
Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
4. Zahlungsverzug
Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug,
werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen
Bestimmungen erhoben.
§ 7 Rücktritt, Widerruf und Kündigung sowie
Stornierungsbedingungen und Folgen der
Nichtinanspruchnahme der Leistung
1. Widerruf und Rücktritt des Mieters
Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines Rücktritts- und
Widerrufsrecht des Mieters gesetzlich für Mietverträge nicht
vorgesehen ist.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht
gemäß § 355 BGB nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB u.a. nicht für
die Kraftfahrzeugvermietung besteht, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Soweit dem Mieter jedoch im Einzelfall dennoch ein gesetzliches
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht tatsächlich zustehen sollte, so
bleibt dieses durch diese AGB unberührt.
2. Kündigung des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und
endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne
dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung).
Das Recht von Mieter und Vermieter den Mietvertrag ordentlich
zu kündigen ist ausgeschlossen.
Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus
wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt
unberührt.
Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus
wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn:
- der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder
Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer
vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
leistet;
- der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle
anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei
Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer
vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2);
- Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher
Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der
Verwendungszweck sein;
- der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig
ist oder
- ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und
Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten
Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer
zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn,
dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder
die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die
berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter
begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu
vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer
anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des
vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen
auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter
anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet,
so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie
folgt pauschalieren:
Der Mieter hat bei einer Kündigung
- bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den
Vermieter zu bezahlen.
- 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an
den Vermieter zu bezahlen.
- 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an
den Vermieter zu bezahlen.
- weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der
Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu
bezahlen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem
Vermieter unbenommen.
Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3. Stornierungsbedingungen
Der Vermieter räumt dem Mieter ein Recht zur Stornierung seiner
Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen ein.
Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die
mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende
Stornogebühr 200,-- Euro.
Im Übrigen kann er wie folgt stornieren:
- Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen
Bezahlung von 20% des Mietpreises (Stornogebühr) an den
Vermieter.
- Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen
Bezahlung von 40% des Mietpreises (Stornogebühr) an den
Vermieter.
- Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen
Bezahlung von 80% des Mietpreises (Stornogebühr) an den
Vermieter.
- weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von
90% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn der Mieter diese in Text oder
Schriftform gegenüber dem Vermieter erklärt.
Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der vom Mieter zu
bezahlenden Stornogebühr ist, sofern sie die Mindeststornogebühr
von 200 Euro übersteigt, das Datum des Zugangs
der Stornierungserklärung beim Vermieter.
Der Vermieter hat die Einnahmen aus einer anderweitigen
Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten
Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem
Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden entstanden
ist.
Das vertragliche Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der
Mieter ein Sonderangebot, insbesondere sogenannte Schnuppertouren,
gebucht hat.
4. Nichtinanspruchnahme des Reisemobiles
Nimmt der Mieter das Reisemobil nicht in Anspruch und hat er
von seinem Stornierungsrecht nicht wirksam Gebrauch gemacht
und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht
des Mieters und stimmt der Vermieter einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch
auf den vereinbarten Mietpreis trotz Nichtinanspruchnahme des
Reisemobiles. Der Vermieter hat die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung des Reisemobiles im vereinbarten
Mietzeitraum sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der
Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des
vertraglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Dem Mieter steht
der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 8 Ersatz-Reisemobil
Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder
ist davon auszugehen, dass die Benutzung des Reisemobiles
infolge eines Defekts/eines Schadens, den der Mieter nicht zu
vertreten hat, unangemessen lange nicht möglich sein wird, so
behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter ein
vergleichbares oder größeres Reisemobil zur Verfügung zu
stellen. Stellt der Vermieter ein entsprechendes Ersatz-
Reisemobil innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung,
so besteht insoweit kein Recht des Mieters zur Kündigung des
Mietvertrages. Entstehen dem Mieter durch das Ersatzfahrzeug
höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie
Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Soweit
berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die
Annahme eines größeren Reisemobiles als nicht vertragsgemäß
ablehnen.
Bietet der Vermieter dem Mieter ein Ersatz-Reisemobil aus einer
günstigeren Kategorie an und nimmt der Mieter das Angebot an,
so wird eine Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Reisemobilen
vom Vermieter erstattet.
§ 9 Obliegenheit des Vermieters, Verhalten bei Unfällen
und im Schadensfalle
1. Obliegenheiten des Mieters
Das Reisemobil darf nur vom Mieter selbst bzw. dem/n im
Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Ewas
anderes gilt nur im Notfall. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen
und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter
bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins
und Personalausweis zu hinterlegen.
Der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrer über die Geltung den Inhalt
der AGB zu informieren.
Bevor der Mieter das Reisemobil einem berechtigten Fahrer
überlässt, hat er sich zu vergewissern, dass sich dieser in einem
fahrtüchtigen Zustand befindet und keinem Fahrverbot unterliegt.
Das Reisemobil ist beim Verlassen mit den vorhandenen
Vorrichtungen gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere ist es zu
verschließen und das Lenkradschloss einzurasten. Die Papiere
und Schlüssel für das Reisemobil sind vom Vermieter beim
Verlassen des Fahrzeuges mitzuführen und vor unbefugtem
Zugriff zu schützen.
Der Mieter darf an dem Reisemobil keine technischen und
optischen Veränderungen vornehmen.
Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung des Vermieters mitgenommen werden. Erteilt der
Vermieter eine Zustimmung, so ist alleine der Mieter dafür
verantwortlich, dass die Mitnahme an sich, aber auch die Art- und
Weise des Transportes, sach- und artgerecht sind.
Bei der Mitnahme von Personen, insbesondere von Kindern bis
12 Jahren, ist § 21 StVO vom Mieter und dem jeweiligen Fahrer
zwingend zu beachten und zu befolgen.
2. Verhalten des Mieters bei Unfällen und im Schadensfalle
Bei Unfällen oder Brand-, Diebstahl- und sonstigen Schäden hat
der Mieter/Fahrer unverzüglich die Polizei zu rufen und den
Vermieter zu verständigen. Bei Unfällen (auch ohne Dritt-
Beteiligung) hat sich der Mieter/Fahrer solange am Ort des
Unfalls aufzuhalten, bis er seiner Pflicht zur
Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen (insbesondere § 142 Strafgesetzbuch-StGB)
vollständig nachgekommen ist. Wird die Unfallaufnahme von der
Polizei verweigert, so ist dies vom Mieter dem Vermieter in
geeigneter Form nachzuweisen.
Darüber hinaus hat der Mieter den Vermieter unverzüglich
ausführlich schriftlich in Form eines Berichts über den Hergang
und die Folgen eines Unfall- bzw. Schadenereignisses zu
informieren. Dies gilt auch bei nur geringfügigen Schäden. Der
Bericht hat insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten
Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der
beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Der Mieter ist nicht zur
Erteilung von Anerkenntnissen hinsichtlich eines
Unfalles/Schadenereignisses gegenüber Dritten berechtigt.
Sonstige kleinere Schäden am Reisemobil sind dem Vermieter
spätestens bei Rückgabe des Reisemobiles mitzuteilen.
§ 10 Übergabe und Rücknahme des Reisemobiles
Bei Übergabe und Rücknahme des Reisemobiles haben
Vermieter und Mieter gemeinsam das Fahrzeug und das Zubehör
(insbesondere auf Vorhandensein, Beschädigungen, Betriebsbereitschaft,
Betankung und Sauberkeit) zu überprüfen und ein
Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll auszufüllen und zu
unterzeichnen, in dem die entsprechenden Feststellungen zu
dokumentieren sind.
Der Mieter verpflichtet sich, das Reisemobil zum vertraglich
vereinbarten Zeitpunkt, von innen gereinigt und entsprechend
dem bei Übergabe protokollierten Zustand (lt. Übergabeprotokoll)
an der vertraglich vereinbarten Station und, sofern nicht anders
vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, die in den
Geschäftslokalen des Vermieters durch Aushang bekannt
gemacht werden, zurückzugeben.
Das Reisemobil wird dem Mieter vollgetankt übergeben und ist
vom Mieter vollgetankt an den Vermieter zurückzugeben. Gibt der
Mieter das Reisemobil nicht vollgetankt zurück, so sind die
Kosten für das Volltanken durch den Vermieter vom Mieter zu
tragen. Hierbei werden dem Mieter 2,20 € pro Liter in Rechnung
gestellt.
Eine Einwegmiete ist nicht möglich.
Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als
Gesamtschuldner.
Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer
weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw.
ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter
vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten
sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß
gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.
§ 11 Versicherung des Reisemobiles
Die Versicherung des Reisemobiles entspricht den allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB).
Die Versicherung beinhaltet eine Haftpflichtversicherung
gegenüber Dritten gemäß den geltenden allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) mit
unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für
Personenschäden bis maximal 8 Mio. € sowie eine
entsprechende Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung
von maximal 1.500 € pro Schadenfall.
§ 12 Mängel und Reparatur
Tritt während der Mietdauer ein Mangel/Schaden am Reisemobil
auf, so kann der Mieter Reparaturen, die notwendig werden, um
die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Reisemobiles während
der Mietdauer zu gewährleisten, bis zum Preis von € 150,00 ohne
weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des
Vermieters bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben. Die
Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der
Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der
Mieter nach § 13 für den Schaden haftet. Diese Regelung gilt
nicht für Reifenschäden.
Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur
Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und lässt der Mieter
diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter
den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene
Frist zur Reparatur
zu gewähren. Bei landesspezifischen Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur),
die die Reparatur verzögern, ist die Frist entsprechend
zu verlängern.
§ 13 Haftung
1. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im
Rahmen der für das Reisemobil abgeschlossenen
Versicherungen besteht. Sind Schäden durch die Versicherung
nicht gedeckt so haften der Vermieter, seine Mitarbeiter sowie
seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausschließlich
wie folgt:
Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es wurde eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher
Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und auch
vertrauen darf.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender
gesetzlicher Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für Sachen des Mieters, die der Mieter
bei Rückgabe des Reisemobiles nicht mitnimmt.
2. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter, insbesondere für die
Beschädigung oder den Verlust des Reisemobiles, wie folgt:
Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Reisemobil oder
bei dessen Verlust, haftet der Mieter während der vereinbarten
Mietdauer pro Schadensfall bis zum vertraglich vereinbarten
Selbstbehalt der Versicherung.
Bei vom Mieter vorsätzlich verursachten Schäden gilt die
Beschränkung der Haftung auf den vereinbarten Selbstbehalt
nicht. In diesem Fall haftet der Mieter in voller Höhe.
Hat der Mieter den Schadensfall während der Mietdauer grob
fahrlässig verursacht, so richtet sich die Höhe der Haftung des
Mieters bis zur Höhe des Gesamtschadens nach der Schwere
des Verschuldens des Mieters.
Die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten
Selbstbehalt gilt auch dann nicht, wenn:
- der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Reisemobil
überlassen hat, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt;
- der Mieter bei einem Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig
die Hinzuziehung der Polizei unterlässt,
es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die
Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe
gehabt.
Auch in den vorgenannten Fällen haftet der Mieter dem Vermieter
gegenüber bei grober Fahrlässigkeit in einem der Schwere des
Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des
Gesamtschadens. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober
Fahrlässigkeit trägt der Mieter.
Befindet sich der Mieter mit der Rückgabe des Reisemobiles in
Verzug, so haftet der Mieter ab Verzugsbeginn gemäß den
gesetzlichen Vorschriften.
Bei allen nicht von der Versicherung gedeckten Schäden sowie
nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer haftet der Mieter in
vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
Für Schäden am Reisemobil oder an Dritten durch die
mitgeführten Tiere haftet der Mieter nach den gesetzlichen
Vorgaben.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle während der
Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben,
Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang
von der Haftung freizustellen. Eingehende Kostenbescheide, etc.
werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr lt. Zusatzinformationen
zum Mietvertrag an den Mieter weitergeleitet, es sei denn, der
Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer
Aufwand und / oder Schaden entstanden ist.
Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der Vermieter
berechtigt, die Kaution zurückzubehalten.
§ 14 Datenschutz, -verarbeitung und -nutzung sowie
Fahrzeugortung
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten des Mieters und des Fahrers zum Zwecke der Erfüllung
des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem
Bundesdatenschutzgesetz.
Der Vermieter kann diese Daten an Vertragspartner und an
andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen)
übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Mietvertrages
erforderlich ist.
Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener
Vertragsdaten an Dritte, insbesondere an zuständige Behörden
erfolgen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies
zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder eines
Dritten, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten, erforderlich
ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass das
schutzwürdige Interesse des Mieters oder Fahrers am
Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Sofern das Reisemobil mit einem Ortungssystem ausgestattet ist,
ist der Vermieter berechtigt, die Positionsdaten des Reisemobiles
festzustellen und das Reisemobil im Alarmfall (Diebstahl, Raub,
Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und
stillzulegen. Diese Daten nutzt der Vermieter ausschließlich zum
Zwecke der Ortung und Stilllegung des Reisemobiles im
Alarmfall.
§ 15 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters oder der vereinbarten
Vermietungsstation.
Änderungen der allgemeinen Vermietungsbedingungen und
zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen
im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen.
Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine
bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und
Mieter.
Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande
gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages
einschließlich der Vermietungsbedingungen, ergänzend und
hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ist der Mieter ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher
Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle
Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben,
vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Beste Grüße Andreas Schlitter
Stand 2022
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Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.
Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.
Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.
Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.
Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst, der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.
Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Instagram-Komponente (Insta-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Instagram-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Instagram herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Instagram Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist, erkennt Instagram mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Instagram-Komponente gesammelt und durch Instagram dem jeweiligen Instagram-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Instagram-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Instagram-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Instagram gespeichert und verarbeitet.
Instagram erhält über die Instagram-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Instagram-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Instagram von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Instagram-Account ausloggt.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.
Betreibergesellschaft von YouTube ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.
YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.
Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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01012022